Aussenraum

Garten
Der Garten ist zur Benutzung für alle Mieter frei. Nehmen Sie dabei Rücksicht auf Ihre Mitmieter im Erdgeschoss.

Der Garten wurde als naturnaher Erholungsraum mit einem hohen Anteil einheimischer Gräser, Sträucher und Bäume angelegt. In der Gartenpflege streben wir nach Einklang von Mensch und Natur, die grossen Flächen werden zur Benutzung durch die Mieterschaft freigehalten und regelmässig gemäht.

Sitzplatz & Sandkasten
Der Sitzplatz in der Südostecke des Grundstücks und der Sandkasten sind mit zwei Sonnenschirmen ausgestattet. Bedienung der Schirme bitte nur durch Erwachsene. Bitte schliessen Sie die Schirme jedes Mal nach Benutzung, inklusive Klettverschluss.

Spielplatz
Der Spielplatz auf der Ostseite des Grundstücks kann von Montag bis Samstag jeweils von 10 bis 18 Uhr benutzt werden. Bitte halten Sie diese Zeiten aus Rücksicht auf die angrenzenden Wohnungen ein.

Wenn Ihre Kinder mit anderen Kindern aus der Nachbarschaft gemeinsam spielen wollen, ist das selbstverständlich in Ordnung. Grundsätzlich ist es jedoch ein Privatgrundstück und der Spielplatz für die Mieterschaft dieses Hauses gedacht.

Übrigens: Auch Erwachsene dürfen mal auf die Schaukel!

Besucherparkplätze
Die zwei Besucherparkplätze neben der Garageneinfahrt sind den Besuchern der Liegenschaft Buchzelgstrasse 58 vorbehalten.

Wir bitten Sie, Ihr eigenes Fahrzeug ausser für ein kurzes Ein-/Ausladen nicht dort oder davor abzustellen.

Wir tun unser Möglichstes, die Falschparkierer aus der Nachbarschaft von den Parkplätzen fernzuhalten.

Privatstrasse
Das Abstellen von Fahrzeugen ausserhalb der Besucherparkplätze ist untersagt.